Wenn Sie bereits länger als seit September 2020 smart living-Kunde sind und bisher einmalig zum Vertragsbeginn eine Rechnung mit einem Ratenplan über 24 Monatsraten erhalten haben, betrifft Sie diese Umstellung und Sie erhalten zukünftig eine monatliche Abrechnung per E-Mail.
Was genau wird umgestellt?
Die Abrechnung für die monatliche Gebühr über 4,95 Euro (brutto) für die Zentrale und der Nutzung der smart living-App.
An der Abrechnung der separat erworbenen Komponenten ändert sich nichts.
Wieso ist das so?
Sie haben zunächst für die ersten 24 Monate einen Ratenplan erhalten. Für den Anschlusszeitraum stellen wir auf ein neues Abrechnungssystem um. Dies hat einige Vorteile für Sie:
- Die Abrechnung erhalten Sie monatlich als PDF-Datei per E-Mail.
- Über unser praktisches neues Kundenportal können Sie Ihre Daten wie Anschrift, Kontaktdaten und IBAN selbst verwalten.
- Auch Ihre Rechnungen und den aktuellen Saldo Ihres Vertragskontos können Sie dort einsehen.
- Das Kundenportal lässt sich direkt über die smart living-App (Menü -> Meine Daten -> Zahlungen und Rechnungen) oder über den Link in der Rechnungs-E-Mail öffnen.
Im Zuge dessen arbeiten wir mit dem Zahlungsdienstleister BS Payone GmbH zusammen. Die Abrechnung erfolgt über das Abrechnungstool billwerk. Sollten Sie also in Ihrer Rechnung über einen dieser Namen stolpern, hat dies seine Richtigkeit.
Wann erfolgt die Umstellung?
Zum Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Die erste Rechnung aus unserem neuen Abrechnungssystem erfolgt also zum Datum Vertragsbeginn + 24 Monate. Sollte dieses Datum bei Ihnen bereits in der Vergangenheit liegen, berechnen wir den Zwischenzeitraum einmalig rückwirkend.
Was hat das für Folgen für mich?
Wir stellen in diesem Zuge von einer klassischen Ratenzahlung, deren Fälligkeiten unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit datiert sind, auf ein Pre-Paid-Modell um. Das heißt konkret:
- Die Abrechnung erfolgte bisher nach einem festen Ratenplan über 24 Monatsraten. Die erste Rate war zwischen einem und zwei Monate nach Vertragsbeginn fällig.
- Die Abrechnung nach Ende der ersten 24 Monate Vertragslaufzeit erfolgt zukünftig im Voraus und abhängig vom ursprünglichen Vertragsbeginn.
Wieso muss ich nun "doppelt" zahlen?
Der ursprüngliche Ratenplan ist nicht deckungsgleich mit der Vertragslaufzeit. Die erste Rate war unter Umständen erst 4-6 Wochen nach Vertragsbeginn fällig. Die zukünftige Abrechnung erfolgt nun aber bündig mit der Vertragslaufzeit. Daher kann es vorübergehend zu "doppelten Fälligkeiten" kommen.
Wieso muss ich einmalig zusätzlich rückwirkend zahlen?
Die Antwort finden Sie bereits unter dem Punkt "Wann erfolgt die Umstellung?". Wir ziehen damit den bisher unabgerechneten Zeitraum nach.
Wie und wann kann ich das Kundenportal aufrufen?
- Über den Link in der Rechnungs-E-Mail ab der Rechnung für den Monat April 2021.
- Sobald die erste Rechnung zur Verfügung steht und Sie die entsprechende E-Mail erhalten haben, taucht der folgende Punkt unter Menü -> Meine Daten auf. Näheres dazu erfahren Sie auch im Artikel Kundenportal.
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